Betrachtung der Zeitereignisse unter der Lupe
September 29th, 2009 | By ATK in Gesundheitswesen | Keine Kommentare »Die Diskussion, wie viel sowohl dem Stand als auch der Bevölkerung bzw. Gesellschaft als solches die Quotenregelung auch im Arztberuf gebracht hat, ist noch nicht beendet. Die ursprüngliche Begeisterung hat in eine ziemlich Ernüchterung umgeschlagen. Immerhin kostet eine Medizinstudentin den Steuerzahler an die 100’000 Franken im Jahr, eine Summe, deren Investition fragwürdig bleibt, wenn diese Person anschliessend das Gefühl hat, mit einem maximal 50%-igen Engagement könnte man immer noch in jedem Fall einen 100% kranken Mitmenschen in genügendem Masse behandeln und betreuen.
Gewisse Journalisten versteigen sich bereits zu Analysen, es würden zu wenig Aerzte ausgebildet. Bitte was? Wer soll denn die bezahlen? Und: Es gibt durchaus nicht zu wenig, es gibt nur zu wenig, die noch bereit sind, sich voll und ganz für den Patienten einzusetzen. Die im Herbst publizierte Statistik der FMH zeigt, dass inzwischen 61% der Medizinstudien-Abgänger Frauen sind. Und die Aerztedichte insgesamt hat in den letzten 40 Jahren um 400% zugenommen. Da bleiben am Ende einige Ausrufezeichen und mindestens ein Fragezeichen.
Wir zäumen aber am Ende eh das Pferd am falschen Ende auf, schliesslich ist es ja gerade diese Politik, die es jedem Akademiker/jeder Akademikerin vergällt, im Gesundheitswesen überhaupt zu arbeiten: Ueber 30% der Medizinstudienabgänger ergreifen inzwischen gar keinen Arztberuf mehr, sie wandern ab in andere Berufsgattungen, gehen in die Industrie oder ins Banken- oder ins attraktive Versicherungswesen, oder eben: Die weiblichen Abgängerinnen machen dann ohnehin was anderes.
Gleichzeitig verunmöglichen oder verhindern neue Arbeitsgesetze, politische Hürden, administrativer Wahnsinn, überbordende Krankenkassen und Versicherungen, ein längst revisionsbedürftiges Ausbildungscurriculum bzw. -konzept und die gesamte gesellschaftliche Entwicklung eine vernünftige Ausbildung (das fängt beim numerus clausus an) und das Heranbilden von richtigen Aerzten.
Dazu: Das Hätscheln der Frauen in der freien Praxis wird sich wohl unweigerlich dem Ende zuneigen. Die Geduld und Toleranz alter Hasen, die noch Tag und Nacht für ihre Patienten da waren, hält sich nämlich ebenfalls in Grenzen. Diese Kollegen fühlen sich aktuell ohnehin verarscht. War dieses ihr Engagement so wenig wert? – Die Zeit wird kommen, wo das wieder geschätzt werden wird, und solche Kollegen möglicherweise Innovationspreise erhalten werden für Ihr Engagement in der Praxis. Das wird aber wohl erst sein, wenn auch ich es bereits nicht mehr – nicht ein mal mehr als alter Patient – erleben kann.
Thema Honorarkontrolle durchKrankenkassen: Diese bedrohen uns immer wieder mit irgendwelchen merkwürdigen Aussagen, welche teils an den Haaren herbeigezogen sind. Ueberschwemmen wir sie dann mit unseren soliden Daten, sind sie nicht einmal in der Lage, diese korrekt zu werten und bedingen sich Bedenkzeiten aus, die oft ungenutzt verstreichen (siehe Leserbrief Dr. Hagmann in der SAeZ Nr. 35).
Genauso, wie die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Leistungserbringer zu überprüfen, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, dies ordentlich, pflichtbewusst und korrekt zu tun.
Wir sind ja auch, ohne diese KVG-Schikanen, bereits vorher gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, unsere Arbeit korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Nur das „W“ hat früher gefehlt, wobei es der Gesetzgeber nach wie vor nicht definiert hat, was dieses W genau bedeutet, und die Definitionen dem Verordnungsweg bzw. den beteiligten Parteien überlassen hat.
(Wirtschaftlich bedeutet nämlich per se nicht unbedingt „billig“, sondern, kostengünstig bzw. adäquates Preis-/Leistungsverhältnis. Leider sehen das die Krankenkassen bzw. die santésuisse ein wenig anders, und es gibt genug Eiferer, die deren Unsinn nachproleten.)
Zurück zum Thema: Genauso, wie die Krankenkassen von uns verlangen können, dass wir unsere Arbeit korrekt ausführen und offen darlegen, können wir das von den Kassen und der santésuisse verlangen. Seit wir wissen, dass die sas jährlich 2000 „Drohbriefe“ verschickt, ohne auch nur im Traum daran zu denken, diesen weiter nachzugehen, nehme ich diese Ansammlung an Schreibtischtätern nicht mehr besonders ernst.
Sobald wir eine Verwarnung von einer Kasse oder der santésuisse bekommen, sollten wir zuerst einmal zurückfragen, aufgrund welcher Daten sie auf diese abstruse Idee kommen, welcher Fachmann bzw. welche Fachfrau sich mit der Datenlage befasst hat und um eine explizite Begründung der Drohung bzw. Anfrage bitten. Vorher wird kein Finger krumm gemacht.
Die Lage, wie sie sich z.B. bei Kollege Hagmann präsentiert, kann locker dazu verwendet werden, die Kasse wegen Behinderung der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu verklagen. Das sollten wir uns in Zukunft generell überlegen: So wie wir angehalten sind, korrekt zu arbeiten, kann man das nämlich auch von der Gegenseite verlangen. Ansonsten diese Gefahr läuft, überhaupt nicht mehr ernst genommen zu werden.
Ganz anderes Thema: Obwohl die neuen EGS-Richtlinien nun schon praktisch ein Jahr im Umlauf sind: Bedenkliche Zahlen lassen vermuten, dass nicht mehr als 25% aller Praktiker, welche Glaukom-Patienten betreuen, den Kammerwinkel ihrer Patienten wirklich kennen. Dies veranlasst mich zu einem ceterum censeo, das ich im Einklang mit etlichen freundeidgenössichen Glaukomspezialisten nun immer wieder anstimmen werde:
Man kann die Diagnose Offenwinkelglaukom erst stellen, wenn man auch wirklich gesehen hat, dass der Kammerwinkel offen ist.
Es geht – nicht nur hier – nicht nur um den Betrachtungswinkel, sondern eben insbesondere auch um die Winkelbetrachtung.
