Alle Einträge vom September, 2009

Betrachtung der Zeitereignisse unter der Lupe

September 29th, 2009 | By ATK in Gesundheitswesen | Keine Kommentare »

Die Diskussion, wie viel sowohl dem Stand als auch der Bevölkerung bzw. Gesellschaft als solches die Quotenregelung auch im Arztberuf gebracht hat, ist noch nicht beendet. Die ursprüngliche Begeisterung hat in eine ziemlich Ernüchterung umgeschlagen. Immerhin kostet eine Medizinstudentin den Steuerzahler an die 100’000 Franken im Jahr, eine Summe, deren Investition fragwürdig bleibt, wenn diese Person anschliessend das Gefühl hat, mit einem maximal 50%-igen Engagement könnte man immer noch in jedem Fall einen 100% kranken Mitmenschen in genügendem Masse behandeln und betreuen.
Gewisse Journalisten versteigen sich bereits zu Analysen, es würden zu wenig Aerzte ausgebildet. Bitte was? Wer soll denn die bezahlen? Und: Es gibt durchaus nicht zu wenig, es gibt nur zu wenig, die noch bereit sind, sich voll und ganz für den Patienten einzusetzen. Die im Herbst publizierte Statistik der FMH zeigt, dass inzwischen 61% der Medizinstudien-Abgänger Frauen sind. Und die Aerztedichte insgesamt hat in den letzten 40 Jahren um 400% zugenommen. Da bleiben am Ende einige Ausrufezeichen und mindestens ein Fragezeichen.
Wir zäumen aber am Ende eh das Pferd am falschen Ende auf, schliesslich ist es ja gerade diese Politik, die es jedem Akademiker/jeder Akademikerin vergällt, im Gesundheitswesen überhaupt zu arbeiten: Ueber 30% der Medizinstudienabgänger ergreifen inzwischen gar keinen Arztberuf mehr, sie wandern ab in andere Berufsgattungen, gehen in die Industrie oder ins Banken- oder ins attraktive Versicherungswesen, oder eben: Die weiblichen Abgängerinnen machen dann ohnehin was anderes.
Gleichzeitig verunmöglichen oder verhindern neue Arbeitsgesetze, politische Hürden, administrativer Wahnsinn, überbordende Krankenkassen und Versicherungen, ein längst revisionsbedürftiges Ausbildungscurriculum bzw. -konzept und die gesamte gesellschaftliche Entwicklung eine vernünftige Ausbildung (das fängt beim numerus clausus an) und das Heranbilden von richtigen Aerzten.

Dazu: Das Hätscheln der Frauen in der freien Praxis wird sich wohl unweigerlich dem Ende zuneigen. Die Geduld und Toleranz alter Hasen, die noch Tag und Nacht für ihre Patienten da waren, hält sich nämlich ebenfalls in Grenzen. Diese Kollegen fühlen sich aktuell ohnehin verarscht. War dieses ihr Engagement so wenig wert? – Die Zeit wird kommen, wo das wieder geschätzt werden wird, und solche Kollegen möglicherweise Innovationspreise erhalten werden für Ihr Engagement in der Praxis. Das wird aber wohl erst sein, wenn auch ich es bereits nicht mehr – nicht ein mal mehr als alter Patient – erleben kann.

Thema Honorarkontrolle durchKrankenkassen: Diese bedrohen uns immer wieder mit irgendwelchen merkwürdigen Aussagen, welche teils an den Haaren herbeigezogen sind. Ueberschwemmen wir sie dann mit unseren soliden Daten, sind sie nicht einmal in der Lage, diese korrekt zu werten und bedingen sich Bedenkzeiten aus, die oft ungenutzt verstreichen (siehe Leserbrief Dr. Hagmann in der SAeZ Nr. 35).
Genauso, wie die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Leistungserbringer zu überprüfen, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, dies ordentlich, pflichtbewusst und korrekt zu tun.
Wir sind ja auch, ohne diese KVG-Schikanen, bereits vorher gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, unsere Arbeit korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Nur das „W“ hat früher gefehlt, wobei es der Gesetzgeber nach wie vor nicht definiert hat, was dieses W genau bedeutet, und die Definitionen dem Verordnungsweg bzw. den beteiligten Parteien überlassen hat.
(Wirtschaftlich bedeutet nämlich per se nicht unbedingt „billig“, sondern, kostengünstig bzw. adäquates Preis-/Leistungsverhältnis. Leider sehen das die Krankenkassen bzw. die santésuisse ein wenig anders, und es gibt genug Eiferer, die deren Unsinn nachproleten.)
Zurück zum Thema: Genauso, wie die Krankenkassen von uns verlangen können, dass wir unsere Arbeit korrekt ausführen und offen darlegen, können wir das von den Kassen und der santésuisse verlangen. Seit wir wissen, dass die sas jährlich 2000 „Drohbriefe“ verschickt, ohne auch nur im Traum daran zu denken, diesen weiter nachzugehen, nehme ich diese Ansammlung an Schreibtischtätern nicht mehr besonders ernst.
Sobald wir eine Verwarnung von einer Kasse oder der santésuisse bekommen, sollten wir zuerst einmal zurückfragen, aufgrund welcher Daten sie auf diese abstruse Idee kommen, welcher Fachmann bzw. welche Fachfrau sich mit der Datenlage befasst hat und um eine explizite Begründung der Drohung bzw. Anfrage bitten. Vorher wird kein Finger krumm gemacht.
Die Lage, wie sie sich z.B. bei Kollege Hagmann präsentiert, kann locker dazu verwendet werden, die Kasse wegen Behinderung der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu verklagen. Das sollten wir uns in Zukunft generell überlegen: So wie wir angehalten sind, korrekt zu arbeiten, kann man das nämlich auch von der Gegenseite verlangen. Ansonsten diese Gefahr läuft, überhaupt nicht mehr ernst genommen zu werden.

Ganz anderes Thema: Obwohl die neuen EGS-Richtlinien nun schon praktisch ein Jahr im Umlauf sind: Bedenkliche Zahlen lassen vermuten, dass nicht mehr als 25% aller Praktiker, welche Glaukom-Patienten betreuen, den Kammerwinkel ihrer Patienten wirklich kennen. Dies veranlasst mich zu einem ceterum censeo, das ich im Einklang mit etlichen freundeidgenössichen Glaukomspezialisten nun immer wieder anstimmen werde:
Man kann die Diagnose Offenwinkelglaukom erst stellen, wenn man auch wirklich gesehen hat, dass der Kammerwinkel offen ist.

Es geht – nicht nur hier – nicht nur um den Betrachtungswinkel, sondern eben insbesondere auch um die Winkelbetrachtung.

Die sogenannte Kontrolle der Krankenkassen bzw. santésuisse

September 25th, 2009 | By ATK in Gesundheitswesen | 4 Kommentare »

Was viele Leute nicht wissen: Trotz grossem Gegröhle der santésuisse (Krankenkassen-Dachverband in der Schweiz), man müsse endlich den Vertragsszwang aufheben (der sogenannte Vertragszwang bedeutet, dass jeder Arzt, sobald er approbiert und bei einer Kantonalen Aerztegesellschaft aufgenommen ist, automatisch über die Krankenkassen abrechnen darf, da die kantonalen Aerztegesellschaften Kollektivverträge mit den Kassen haben) kennt sowohl diese, als auch zwangsweise entsprechend die Kantonalen Aerztegesellschaften schon jetzt die schwarzen Schafe. Aerzte, welche zu viel verrechnen und zu hohe Kosten generieren, werden von den Krankenkassen zunächst gemahnt und bei Ausbleiben der Verbesserung des Abrechnungsverhaltens zur Kasse gebeten. Diese Rückzahlungssummen können in die Millionenbeträge gehen und haben Aerzte auch schon in den Konkurs getrieben.$
Das Problem dabei: Die Kontrollen, zu denen die santésuisse auch gesetzlich verpflichtet ist, sind äusserst lausig und werden ausser von der santésuisse selber und interessanterweise von den Gerichten von niemandem sonst wirklich anerkannt oder ernst genommen.
Dazu ein jüngst von einem Arztlkollegen erlebtes Beispiel. Dieser, ein Gynäkologe mit Zusatzausbildung Psychosomatik, hat im Vergleichkollektiv hohe Medikamentenkosten, aber nicht im Sektor Gynäkologika, sondern in Phytotherapie, Hormone, Osteoporose-Hemmer und Psychopharmaka. Logischerweise konnte er also der santésuisse genau erklären, warum die Kosten bei ihm so hoch sind. Reaktion dieser: Grosse Verwirrung, Anforderung weiterer Unterlagen (was logischerweise mit Zeitaufwand und Unkosten verbunden ist) und Einladung zu einem Gespräch bei der santésuisse, welches lediglich zum Resultat führte, dass man noch weiter abklären müsse (die Mitarbeiterin bei santésuisse kannte praktisch keines der verordneten Medikamente, gibt sich aber als die zuständige Kontrollperson aus. Ja – wo sind wir denn? Was ist denn das für ein Sauhaufen dort?). Nun sind schon wieder 4 Monate ohne Nachricht von der santésuisse verstrichen, ohne dass der Kollege weiss, ob er jetzt angeblich unwirtschaftlich arbeitet oder nicht.
Die klare Antwort lautet hier: Hier arbeitet nicht der Arzt, sondern die Santésuisse unwirtschaftlich! Das sind, liebe Leserin, lieber Leser, Ihre Prämiengelder, die hier verpulvert und verschleudert werden!
In Zukunft werden wir die Santésuisse bei derartiger Geschäftsführung verklagen:
Genauso, wie die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Leistungserbringer zu überprüfen, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, dies ordentlich, pflichtbewusst und korrekt zu tun.
Wir sind ja auch, ohne diese KVG-Schikanen, bereits vorher gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, unsere Arbeit korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Nur das „W“ hat früher gefehlt, wobei es der Gesetzgeber nach wie vor nicht definiert hat, was dieses W genau bedeutet, und die Definitionen dem Verordnungsweg bzw. den beteiligten Parteien überlassen hat.
(Wirtschaftlich bedeutet nämlich per se nicht unbedingt „billig“, sondern, kostengünstig bzw. adäquates Preis-/Leistungsverhältnis. Leider sehen das die Krankenkassen bzw. die santésuisse ein wenig anders, und es gibt genug Eiferer, die deren Unsinn nachproleten.)
Zurück zum Thema: Genauso, wie die Krankenkassen von uns verlangen können, dass wir unsere Arbeit korrekt ausführen und offen darlegen, können wir das von den Kassen und der santésuisse verlangen. Seit wir wissen, dass die sas jährlich 2000 „Drohbriefe“ verschickt, ohne auch nur im Traum daran zu denken, diesen weiter nachzugehen, nehme ich diese Ansammlung an Schreibtischtätern nicht mehr besonders ernst.
Sobald wir eine Verwarnung von einer Kasse oder der santésuisse bekommen, sollten wir zuerst einmal zurückfragen, aufgrund welcher Daten sie auf diese abstruse Idee kommen, welcher Fachmann bzw. welche Fachfrau sich mit der Datenlage befasst hat und um eine explizite Begründung der Drohung bzw. Anfrage bitten. Vorher wird kein Finger krumm gemacht.
Die Lage, wie sie sich z.B. bei Kollege Hagmann präsentiert, kann locker dazu verwendet werden, die Kasse wegen Behinderung der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu verklagen. Das sollten wir uns in Zukunft generell überlegen: So wie wir angehalten sind, korrekt zu arbeiten, kann man das nämlich auch von der Gegenseite verlangen. Ansonsten diese Gefahr läuft, überhaupt nicht mehr ernst genommen zu werden.

Link zum Recht

September 9th, 2009 | By ATK in Infos | 2 Kommentare »

Recht haben heisst noch lange nicht, dass man auch Recht bekommt.


In letzter Zeit sind wieder einige krasse Urteile bekannt geworden. Vor zwei Jahren hat eine Tramführerin in Zürich eine 92-jährige Fussgängerin angefahren, welche an den Folgen der Verletzung starb. Die Tramführerin wurde nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Argumentation des Gerichts: Auch Tram- und Buschauffeure müssten bei Kindern und alten Personen besondere Vorsicht walten lassen. Nun, ich bin gespannt, wie das Gericht entscheidet, wenn eine Tramführerin wegen ungeschickten Verhaltens einer älteren Person oder wegen eines Kindes dermassen die Notbremse reisst, dass es im Innern des Trams Verletzte gibt und diese klagen (so etwas ähnliches ist hier in der Region erst kürzlich passiert, ob jetzt die verletzten Buspassagiere klagen, ist noch offen).


In Luzern hat ein Chauffeur eines Post-Furgons beim Rückwärtsfahren zur Rampe der Poststelle trotz Warnsignal, drei Rückspiegeln und einer hinten angebrachten Videokamera eine 82-jährige Rentnerin überfahren, die dort eigentlich gar nichts zu suchen hatte. Niemand hat die Dame gesehen, auch Zeugen konnten sich nicht erklären, wie es zum Unfall kam. Trotzdem hat das Gericht in zweiter Instanz das Urteil zwar gemildert, aber bestätigt: Sämtliche Einrichtungen wie Spiegel oder Kamera seien nur Hilfsmittel, und der Chauffeur hätte eine Hilfsperson zuziehen sollen, deshalb ebenfalls: Fahrlässige Tötung, bedingte Strafe. Naja, vielleicht hätte der Chauffeur ja die alte Dame, die er schliesslich überfahren hat, zur Hilfe beim Rückwärtsfahren heranziehen sollen?


Dieses Urteil ist derart weltfremd, dass man sich manchmal schon fragt, ob Juristen darauf trainiert sind, den Sack zu schlagen, wenn sie den Esel meinen. In der heutigen hektischen Zeit werden ja gerade deshalb alle diese Hilfsmittel benutzt, weil schon lange keine Helfer und Helfershelfer mehr eingestellt werden oder zur Verfügung stehen, man behilft sich eben mit Technik, die ist billiger. Keiner hat mehr Zeit, und Zeit ist Geld. Wenn die Richter denn der Meinung sind, da müsse nun Gegensteuer gegeben werden – und das könnt’ ich sogar noch nachvollziehen – so dürfen sie das nicht an einer Einzelperson auslassen und diese für den Fehler eines ganzen Systems bestrafen! Die hunderttausend täglichen Rückwärtsfahrer ohne Hilfsperson sind sonst alle potentielle Straftäter und haben bis anhin nur Glück gehabt (aber nicht Recht!). Und sind alle bloss Opfer eines auf höhere Rendite und bessere Produktivität getrimmten Betriebes. Diese dafür zu bestrafen ist eigentlich hinterhältig, gemein und lästerlich.


Apropos Fehler im System: In Somalia ist es sogar möglich, dass ein 13-jähriges Mädchen zu Tode gesteinigt wird, nachdem es von 3 Männern vergewaltigt wurde und die Unverschämtheit besass, dieses Vergehen anzeigen zu wollen. Der Imam machte aus der 1 kurzerhand eine 2 und beschuldigte das Mädchen des ausserehelichen Geschlechtsverkehrs! Ueber tausend Leute (lauter blutgeile Männer?) kamen, nachdem Lautsprecherwagen zum grausigen Schauspiel eingeladen hatten…! – Naja, schon Nietzsche hat ja steif und fest behauptet, Gott sei tot. – Mir persönlich wird jedenfalls bei solchen Schauergeschichten regelmässig schlecht.

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Selbstdispensation

September 9th, 2009 | By ATK in Gesundheitswesen | 3 Kommentare »

Noch eine Bemerkung zur Selbstdispensation (Abgabe von Medikamenten durch Aerzte):

 

Das BAG und der Preisüberwacher überschlagen sich auch in grotesken Massnahmen zur Regulierung des Gesundheitswesens.  Auf der Homepage des Preisüberwachers (www.preisueberwacher.admin.ch) kann man unter Dokumentation > Publikationen > Studien Josef Hunkelers Arbeit (Auftrag von Couchepin!) zur DMA (Direkte Medikamenten- Abgabe) lesen. Man achte auf den Haarschnitt, denn es stehen einem die Haare zu Berge! Fazit: Wenn man es denn nur toll genug verpackt, kann man alles behaupten! Die abgeleiteten Massnahmen entsprechen aber in ihrer Logik der Tatsache, dass saure Gurken tödlich wirken (schliesslich hat jeder, der stirbt, in seinem Leben schon mal saure Gurken gegessen). Falls Zeit und Platz, werde ich mich an anderer Stelle dazu noch etwas deutlicher äussern. Hier scheint purer Neid zu sprechen: Lieber die angeblichen 2.7 Milliarden Gewinn (die dann gerne gleich noch als  Einkommen „verkauft“ werden) aus dem Medikamentenverkauf ein paar Apothekern geben als auf etwas mehr Aerzte verteilen. Nebst der unglaublichen Lüge, dass unter DMA der Medikamentenverbrauch bzw. –verkauf höher sei als in Rezepturkantonen (dabei schreibt er es am Anfang der Studie selber noch richtig). Selbst unser allseits beliebter Willy Oggier hat sich mit seiner damaligen Berechnungsformel nicht nur viele Feinde geholt, sondern schliesslich bewiesen, dass der Rezepturkanton Aargau teurer ist als der DMA-Kanton Luzern (deshalb redet er ja nie mehr über dieser Studie).

 

 

Gesundheitsmarkt oder Gesundheitswesen?

September 9th, 2009 | By ATK in Gesundheitswesen | Keine Kommentare »

Das Gesundheitswesen ist kein Markt. Sonst würde es ja auch Gesundheitsmarkt heissen. Stellen Sie sich vor, Sie müssten mit einem akuten Blinddarm erst mal alle Kliniken abklappern und sich eine Offerte für die günstigste Behandlung einholen.

Und vielleicht ist die günstigste Variante dann eine, bei der der Blinddarm zwar teurer kommt, dafür wird aber gleich noch Ihr Halux behandelt wird! – Was für irrwitzige Vorstellungen.

Da ist es mir doch lieber, ich kann wirklich frei entscheiden, was ich möchte. Dass man bei uns aber spätestens nach 25 Kilometern ein Spital findet, in das man dann auch noch einfach gehen kann, das ist schon ein Luxus, den wir uns leisten, und der uns eben auch viel kostet. Wenn wir sparen wollen, müssen wir auf diesen Luxus verzichten.

Sagen Sie aber mal den Entlebuchern, dass man jetzt das Spital Wolhusen doch zumacht. Oder im oberen Aemiitau das Spital Sumiswald. Oder so.

 

Amerikas Gesundheitswesen

September 9th, 2009 | By ATK in Gesundheitswesen | Keine Kommentare »

Amerikas Gesundheitswesen: Guter Diskussionspunkt. So teuer wie keines sonst auf der Welt, dafür sind aber auch rund ein Drittel aller US-Bürger gar nicht versichert!
Und warum das? Na, wenn man sich die amerikanischen Arztserien anschaut, wundert einen gar nichts. So viel High-Tech und Brimborium auf einmal gibt’s nirgends sonst.
Und wegen der dort grassierenden Haftpflichtprozesswut macht jeder, aber garantiert jeder Arzt lieber alles einmal zu viel als zu wenig, um ja alles auszuschliessen und nicht dem Vorwurf anheim zu fallen, etwas vergessen zu haben.
Die Auswüchse dieses Systems führen dazu, dass Aerzte in der Regel um Unfälle und ausserhalb ihrer Praxis auftauchende Notfälle und medizinische Probleme einen Bogen machen. Umgekehrt führen die professionellen Rettungsorganisationen einen Krieg um solche Patienten: Wer schneller vor Ort ist, hat gewonnen. Dafür kann man als Patient auch nicht bestimmen, in welches Spital man kommt, weil die Rettungsdienste ihre Abkommen haben und Prämien für eingelieferte Notfälle erhalten.
Wenn Politiker den sogenannten Markt im Gesundheitswesen fördern wollen, dann kommen eben solche Dinge heraus. Ich hoffe doch sehr, dass man ein Einsehen haben wird und auf solche Ideen verzichtet.