Arzt mit Apotheke in Zürich oder Winterthur – und jetzt?
Dezember 19th, 2011 | By ATK in allgemein, Gesundheitswesen | Keine Kommentare »Das Bundesgericht hat entschieden. Siehe Beiträge weiter unten.
Wer allerdings davon ausging, dass nun die Vorlage und damit der Volkswille endlich umgesetzt werden könne, der sieht sich einmal mehr getäuscht. Wer die rechtlichen Mittel unseres Rechtsstaates auszuschöpfen versteht, der kommt in der Schweiz sehr weit. Und in diesen Belangen sind die Apotheker nun mal sehr gut.
Ihr Argument: Die Uebergangszeit sei viel zu kurz angesetzt, um sich auf dieses Ungemach vorzubereiten, schliesslich müsse ja nun umstrukturiert und Personal abgebaut werden…kurzum: Die Apotheker verlangen eine Uebergangsfrist von 5 Jahren.
Also: Statt sich jetzt eben in den vergangenen 12 Jahren auf die anstehende Umstellung vorzubereiten, haben sie ihre Zeit lieber darin investiert, welche juristischen Winkelzüge man noch anwenden könnte, um den Volkswillen zu umgehen. Und siehe, sie haben wieder etwas gefunden. Und haben das dann gleich zur Sicherheit noch einmal vor Bundesgericht deponiert.
Randbemerkung: Diese sinnlose Beschäftigung der Juristen muss nicht einmal von den Apothekern selber berappt werden. Das zahlen wir Bürger, also genau diejenigen, die eigentlich eine Selbstdispensation wollten. Wollen Sie nicht nächstes mal, wenn Sie in die Apotheke gehen, den Chef oder die Chefin mal fragen, ob er oder sie eigentlich noch gut schlafen könne (oder sich auch bereits aus seiner Schatulle mit Schlafmittel bedienen muss)?






