Die sogenannte Kontrolle der Krankenkassen bzw. santésuisse
25 September 2009 | Von ATK in GesundheitswesenWas viele Leute nicht wissen: Trotz grossem Gegröhle der santésuisse (Krankenkassen-Dachverband in der Schweiz), man müsse endlich den Vertragsszwang aufheben (der sogenannte Vertragszwang bedeutet, dass jeder Arzt, sobald er approbiert und bei einer Kantonalen Aerztegesellschaft aufgenommen ist, automatisch über die Krankenkassen abrechnen darf, da die kantonalen Aerztegesellschaften Kollektivverträge mit den Kassen haben) kennt sowohl diese, als auch zwangsweise entsprechend die Kantonalen Aerztegesellschaften schon jetzt die schwarzen Schafe. Aerzte, welche zu viel verrechnen und zu hohe Kosten generieren, werden von den Krankenkassen zunächst gemahnt und bei Ausbleiben der Verbesserung des Abrechnungsverhaltens zur Kasse gebeten. Diese Rückzahlungssummen können in die Millionenbeträge gehen und haben Aerzte auch schon in den Konkurs getrieben.$
Das Problem dabei: Die Kontrollen, zu denen die santésuisse auch gesetzlich verpflichtet ist, sind äusserst lausig und werden ausser von der santésuisse selber und interessanterweise von den Gerichten von niemandem sonst wirklich anerkannt oder ernst genommen.
Dazu ein jüngst von einem Arztlkollegen erlebtes Beispiel. Dieser, ein Gynäkologe mit Zusatzausbildung Psychosomatik, hat im Vergleichkollektiv hohe Medikamentenkosten, aber nicht im Sektor Gynäkologika, sondern in Phytotherapie, Hormone, Osteoporose-Hemmer und Psychopharmaka. Logischerweise konnte er also der santésuisse genau erklären, warum die Kosten bei ihm so hoch sind. Reaktion dieser: Grosse Verwirrung, Anforderung weiterer Unterlagen (was logischerweise mit Zeitaufwand und Unkosten verbunden ist) und Einladung zu einem Gespräch bei der santésuisse, welches lediglich zum Resultat führte, dass man noch weiter abklären müsse (die Mitarbeiterin bei santésuisse kannte praktisch keines der verordneten Medikamente, gibt sich aber als die zuständige Kontrollperson aus. Ja – wo sind wir denn? Was ist denn das für ein Sauhaufen dort?). Nun sind schon wieder 4 Monate ohne Nachricht von der santésuisse verstrichen, ohne dass der Kollege weiss, ob er jetzt angeblich unwirtschaftlich arbeitet oder nicht.
Die klare Antwort lautet hier: Hier arbeitet nicht der Arzt, sondern die Santésuisse unwirtschaftlich! Das sind, liebe Leserin, lieber Leser, Ihre Prämiengelder, die hier verpulvert und verschleudert werden!
In Zukunft werden wir die Santésuisse bei derartiger Geschäftsführung verklagen:
Genauso, wie die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Leistungserbringer zu überprüfen, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, dies ordentlich, pflichtbewusst und korrekt zu tun.
Wir sind ja auch, ohne diese KVG-Schikanen, bereits vorher gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, unsere Arbeit korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Nur das „W“ hat früher gefehlt, wobei es der Gesetzgeber nach wie vor nicht definiert hat, was dieses W genau bedeutet, und die Definitionen dem Verordnungsweg bzw. den beteiligten Parteien überlassen hat.
(Wirtschaftlich bedeutet nämlich per se nicht unbedingt „billig“, sondern, kostengünstig bzw. adäquates Preis-/Leistungsverhältnis. Leider sehen das die Krankenkassen bzw. die santésuisse ein wenig anders, und es gibt genug Eiferer, die deren Unsinn nachproleten.)
Zurück zum Thema: Genauso, wie die Krankenkassen von uns verlangen können, dass wir unsere Arbeit korrekt ausführen und offen darlegen, können wir das von den Kassen und der santésuisse verlangen. Seit wir wissen, dass die sas jährlich 2000 „Drohbriefe“ verschickt, ohne auch nur im Traum daran zu denken, diesen weiter nachzugehen, nehme ich diese Ansammlung an Schreibtischtätern nicht mehr besonders ernst.
Sobald wir eine Verwarnung von einer Kasse oder der santésuisse bekommen, sollten wir zuerst einmal zurückfragen, aufgrund welcher Daten sie auf diese abstruse Idee kommen, welcher Fachmann bzw. welche Fachfrau sich mit der Datenlage befasst hat und um eine explizite Begründung der Drohung bzw. Anfrage bitten. Vorher wird kein Finger krumm gemacht.
Die Lage, wie sie sich z.B. bei Kollege Hagmann präsentiert, kann locker dazu verwendet werden, die Kasse wegen Behinderung der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu verklagen. Das sollten wir uns in Zukunft generell überlegen: So wie wir angehalten sind, korrekt zu arbeiten, kann man das nämlich auch von der Gegenseite verlangen. Ansonsten diese Gefahr läuft, überhaupt nicht mehr ernst genommen zu werden.

26 September 2009 | steamer schrieb:
Dazu passt folgende interessante Information:
Die Mitarbeiter der medidata, einer Organisation der Krankenkassen,welche den elektronischen Zahlungsverkehr anbietet und kontrolliert, erhalten von ihrem Brötchengeber ein Generalabonnement (GA) erster Klasse.
Es ist ja zu begrüssen, wenn Betriebe den öV unterstützen, es wirkt aber schon etwas komisch, wenn der Leistungserbringer, der Hausarzt nämlich, wegen seiner erbämlichen Finanzlage zum nächsten Kongress in der Holzklasse fährt, während der Kontrolleur seiner Leistung locker in der Polsterklasse sitzt und dabei auch noch über die Abzockerei der AErzte herzieht.
Irgendwas stimpt da nicht!
26 September 2009 | ATK schrieb:
Was Krankenkassen unter wirtschaftlich verstehen, ist ohnehin nicht immer nachvollziehbar.
In einem Rechtsstreit, der nicht weiter erläutert werden kann, da er noch nicht abgeschlossen ist, wirft die Krankenkasse freiwillig monatlich über 4000.- Franken zum Fenster raus, bloss, weil dieses Medikament kassenzulässig ist, während dasjenige, welches Patientin und Arzt eigentlich benutzen wollen, entsprechend billiger wäre, von der Kasse aber nicht bezahlt werden will, da es offiziell von der swissmedic nicht in der Spezialitätenliste registriert ist.
Medikamente sind ohnehin ein spezieller Sektor. Gerade im Augenbereich wird hier mit unglaublichen Zahlen jongliert. Das Medikament Lucentis zur Behandlung der feuchten Makulopathie kostet 1832 Franken. Dieser Betrag wird von den Krankenkassen bezahlt, wohingegen das im off-label-use benutzte Avastin, welches ebenfalls hervorragende Resultate bei der feuchten AMD liefert, nicht registriert ist und daher nicht bezahlt wird, obwohl eine Spritze dann nur ungefähr 90 Franken kostet!
So viel zum Thema Sparen und Wirtschaftlichkeit bei den Krankenkassen.
26 September 2009 | ATK schrieb:
Da fällt mir gerade noch ein:
Die Kassen sind ja immer so stolz drauf, dass sie nur 5% des Prämienvolumens für die Verwaltung brauchen. Ist Ihnen auch schon mal aufgefallen, dass 5% von 40 Milliarden, deutlich weniger sind wie 5% von 50 Milliarden?
Das sind 500 Millionen mehr Prämiengelder für die Verwaltung!
10 Oktober 2011 | american poker schrieb:
Eigentlich ein super Post, aber konnt ihr im nachsten Post nicht n wenig umfassender schreiben? Das ware echt super