Praxis Dr. med. Dietmar ThummPraxis Dr. med. Dietmar Thumm VZA Vereinigung Zentralschweizer Augenärzte
 
 

Aufhebung Kontrahierungszwang /
Probleme Revision KVG

Ein Argumentarium (mit konstruktiven Vorschlägen)

1) Vorwurf: Vertragsfreiheit als Feindbild der Ärzte:

Argument: Stimmt nicht, die Vereinigung Pulsus (für eine Freie Verantwortbare Medizin) ist sogar für die Aufhebung des Kontrahierungszwanges. Es trifft auch überhaupt nicht zu, dass dies intern nicht diskutiert würde.

Das Problem liegt aber ganz woanders: Der von der Aufhebung des Vertragszwanges erhoffte Spareffekt wird vom vermehrten Administrativaufwand aufgefressen. Abgesehen davon, dass es schleierhaft bleibt, wie man bei etwa 1 – 2, maximal 3% schwarzen Schafen, die man eliminieren möchte, 20 – 30% Kosteneinsparung (Zitat Oggier) herausholen will.

Beispielhafte Erläuterung: Kostenanteil ambulante Medizin (inklusive ambulante Einrichtungen der Spitäler (!): 21%. Davon 2% schwarze Schafe: Kostenanteil noch 0.4%. Ausgerechnet Patienten mit chronischen Krankheiten und komplizierten Diagnosen (= eher teure Patienten) dürfen aber bei ihrem bisherigen Arzt bleiben, auch wenn dieser aus dem Vertrag entlassen wurde (wer genau soll dies festlegen? Sicher nicht die Kassen allein, siehe auch die erste Fussnote. Auch der Arzt und der Patient sollten ein Rekursrecht haben. Dies muss eine Behörde machen! Welche? Ohne Kostensteigerung ( = ohne mehr Personal)?). Damit reduziert sich der Gewinn noch etwa auf die Hälfte, also nur noch 0.2%. Da komme ich bei einem Umsatzvolumen von 48 Mia. Franken im Gesundheitswesen auf eine Kosteneinsparung von 1.92 Mio. Fr.

Jetzt muss mir einfach mal jemand erklären, warum sich für diesen «Puzzlestein» der zig-fache Verwaltungsaufwand lohnt, den die Aufhebung des Vertragszwanges auslösen wird: Für Patienten1 (Verwirrung vorprogrammiert: Wonach sollen sie sich richten, an wen sollen oder können sie sich wenden?), Versicherer, Ärzte und Behörden (wer hat mit wem wann und warum einen Vertrag, Ausnahmen, Sonderbestimmungen und – Bewilligungen etc.) (siehe auch unter 3). Die zuständigen kantonalen Behörden haben jedenfalls bereits ihre «Freude» darüber signalisiert, die kantonal notwendige Anzahl Ärzte festlegen zu dürfen.

2) Vorwurf: Verarbeitung der Rechnungen in den Verarbeitungszentren der Krankenkasse. Diese Arbeit ist aufwendig und mühsam. Die Kassen wollen nur noch Verträge machen mit Ärzten, die sich an die Formularvorschriften der Kassen halten.

Argument: Diese Mühsal der Abrechnerei ist akzeptiert. Dies ändert aber nichts daran, dass seit Einführung von Tarmed das Problem vom Tisch ist: Tarmed schreibt einheitliche Formulare bereits vor. Zusätzliche Massnahmen erschweren oder untergraben den bisherigen Erfolg.

3) Vorwurf: Auflösung des Kontrahierungszwanges nötig wegen der schwarzen Schafe.

Argument: Dass «schwarze Schafe» geschützt bleiben, wird immer wieder von politischer Seite behauptet, ohne bewiesen werden zu können.

Grundsätzlich werden alle Ärztedaten an santésuisse geliefert, die ein Rückforderungsverfahren einleitet, wenn >50% über dem Durchschnitt verrechnet wird. Sind die Rückforderungen berechtigt, zahlt der Arzt manchmal Unsummen zurück (Beträge, die ihn ruinieren können).

Die CSS soll die 160 Mio. Fr. aus «falschen» Rechnungen mal öffentlich auseinandernehmen und aufschlüsseln. Das soll nicht heissen, dass es die Kontrollen nicht braucht, im Gegenteil, wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler, aber nicht alle Fehlbeträge sind absichtliche Abzockerei: Doppelt gestellte Rechnungen kommen besonders in Spitälern vor, weil die rechte Hand nicht weiss, was die linke tut (verschiedene Abteilungen, verschiedene MitarbeiterInnen, Lehrlinge, Einbezug in ein Forschungsprogramm mit komplexem Finanzierungsmodell, schlecht instruierte Assistenzärzte, Verwirrung im Tarifdschungel etc. etc. Schliesslich muss man den Medizinalpersonen zugute halten, dass ihre Hauptaufgabe in der Pflege und Behandlung kranker Menschen und nicht im korrekten Ausfüllen von Formularen und Leistungsblättern besteht). Ein Grossteil der Fehler entsteht ohnehin im Verwaltungsbereich.

Die Aufhebung des Kontrahierungszwanges mit dem Argument der Einsparung dieser Fehlbeträge zu propagieren entspricht etwa der Empfehlung, bei einem Grossbrand einen Kessel Wasser zu organisieren, oder wegen der paar Idioten, die am Wochenende verbotene Wald- und Forstwege entlangbrausen, ein generelles Sonntagsfahrverbot zu verlangen.

4) Vorwurf: Das Kostenbewusstsein unter den Ärzten sei immer noch sehr schlecht, die Ärzte werden dafür nicht ausgebildet.

Argument: Das ist korrekt und gilt insbesondere für die Spitäler. Klinik-Assistenten wird auch noch nirgends ein Kostenbewusstsein beibracht. Da ist es wichtiger, dass man an der Chefarzt-Visite an alle möglichen Untersuchungen gedacht und die richtigen Laborwerte und Untersuchungsresultate liefern kann.

Umgekehrt allerdings muss auch argumentiert werden, dass das Kostenbewusstsein allein durch die Auflösung des Kontrahierungszwanges nicht von sich aus besser wird.

Als seligmachende Massnahme gilt die Bildung von Netzwerken (mit Bugdetverantwortung und Qualitätszirkeln, was immer auch letzteres dann genau bedeuten soll).

Man darf aber das Sparpotential der Netzwerke nicht überschätzen. Zahlen aus Amerika, das uns da schon wieder voraus ist, zeigen, dass maximal etwa 4.5% drin liegen.

Ein echtes Problem liegt in der Grenz-Ziehung zwischen Allmeinversorgung und Spezialisten-Medizin. Viele Untersuchungen werden aus Ersparnis-Gründen inzwischen in HMO-Praxen und Praxisgemeinschaften selber gemacht und organisiert. Schliesslich aber führt nichts zum gewünschten Ziel und der Patient muss doch noch zum Spezialisten. Dieser wundert sich über die inzwischen schon veranlassten, gar nicht immer so billigen Massnahmen, die dann oft noch von ungenügender Qualität sind, und muss z.B. ein Röntgenbild oder eine Ultraschalluntersuchung noch mal wiederholen, schlicht weil er wegen schlechter Qualität die Voruntersuchung nicht beurteilen kann. So wurde auch nichts gespart. Es gibt (ebenfalls amerikanische) Studien, welche zeigen, dass eine frühzeitige Überweisung zu Spezialisten (natürlich innerhalb eines Netzwerkes) Kosten sparen hilft, statt dass der Hausarzt lange «rumdoktert».

Ein Netzwerk kann sich aber schon dadurch definieren, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Spezialist besteht und der Hausarzt dem Spezialisten kurz anrufen kann und fragen, was er in diesem oder jenem Falle unternehmen soll. Solche Dinge bestehen aber bereits und werden auch ohne staatliche und gesetzliche Eingriffe von aktiven und engagierten Kollegen praktiziert.

«Dr Schnäller isch dr Gschwinder, und dr Besser isch dr Gschiider». Das würde, wenn man die Ärzte denn lassen würde, funktionieren wie sonst in der freien Wirtschaft auch.

5) Vorwurf: Andere Massnahmen, z.B. die Restriktion des Leistungskataloges der obligatorischen Grundversicherung, führen zur Zweiklassenmedizin.

Argument: Der Vorwurf Zweiklassenmedizin kommt immer, ist aber verlogen. Sie existiert bereits, wir verschliessen bloss dauernd die Augen davor, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Das Problem hat eh die SP kreiert, die das einfach nicht haben will. Solange aber eine gute Basisleistung definiert ist, ist nicht einzusehen, wieso für etwas mehr nicht derjenige auch mehr bezahlen soll, der das will und kann.

Es bleibt natürlich die schwierige Frage, was eine gute Basisleistung ist. Ich gebe Ihnen mal wieder ein Beispiel: Italien hat ja nach der WHO – Statistik von 2002 das beste Gesundheitswesen. Jetzt gehen Sie in Italien mal in ein Spital und schauen sich an, was gute Basisleistung ist. Dann sehen Sie auch gleich, was wir alles in eine Zusatzversicherung packen müssten: Nämlich den ganzen prima Service, an den wir uns in unserem «Hochleistungs-alles immer perfekt-Dienstleistungsland» gewöhnt haben. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass diese Argumentation einen höllischen Tumult in allen politischen Lagern auslöst. Und es bleibt die Frage zu klären, wer überhaupt berechtigt wäre, alle diese Leistungen zu definieren. Viele Köche verderben ja bekanntlich den Brei, und im Gesundheitswesen wollen immer alle dreinreden. – Von daher wäre es am besten, man würde mal einen McKinsey das Gesundheitswesen analysieren lassen und dann sein Sanierungsprogramm teuer bezahlen. Aber am Ende wäre das vielleicht noch billiger als all die Pflästerlipolitik, die wir betreiben.

Man muss unbedingt verschiedene Produkte anbieten, und man soll endlich aufhören, das Gespenst der Mehrklassenmedizin hinzumalen, das den ärmeren Bevölkerungsschichten den Zugang zur Spitzenmedizin verunmöglicht. Genau so soll es ja eben nicht kommen. Spitzenmedizin ist aber nur möglich, wenn genug Finanzquellen anzapfbar sind. Am Ende bezahlen wir sie alle: Entweder über Steuergelder, höhere Prämien, teurere Produkte (weil über Sponsoren finanziert) oder über sonst irgendwelche heimlichen Geldflüsse. Ideen zu verschiedenen Produkten stehen im Anhang bzw. zweiten Teil. Dort können Sie auch die Alternativen nachlesen.

Das Problem der Macht der Versicherer bleibt, weil systemimmanent. Schliesslich ist sie im KVG verankert. Nur noch einer ist mächtiger: Der Preisüberwacher. All die verklausulierten Formulierungen über «klare Spielregeln» und «alles vertraglich genau geregelt» und «verschiedene Beschwerdemöglichkeiten» täuschen darüber hinweg, wie kompliziert das dann wird. Es bleibt auch das Damoklesschwert, dass die Versicherer ihre Patienten und Leistungserbringer in die Pfanne hauen können, weil im KVG keine Instanz definiert ist, welche die Kontrolleure kontrollieren würde. Solange dies nicht geregelt ist, wird die FMH im Interesse ihrer Patienten (schliesslich sind wir Ärzte eigentlich die Anwälte unserer Patienten, jedenfalls im Sinne ihrer Gesundheit) das Referendum ergreifen, wenn die Aufhebung des Kontrahierungszwangs kommen sollte, da können sich die Politiker noch so «einig» sein oder alles geregelt haben (in typisch Schweizerischer Kompromissmanier).

Frage: Haben Sie schon mal gehört, dass sich eine Krankenkasse oder eine Versicherung für einen Patienten eingesetzt hätte? – Eben! Warum sollen dann jetzt die Versicherungen und Krankenkassen den Leistungszugang regeln?

Nur wir Ärzte machen uns für die Patienten stark!!

6) Vorwurf: Die Probleme, welche die Aufhebung des Kontrahierungszwanges mit sich bringen, seien gelöst.

Argument: Nachdem ja offensichtlich fast alle Differenzen bereinigt sind, hätte ich eine Frage: Wie wurde das Problem gelöst, dass im KVG ein Versicherungsobligatorium besteht, ein solches aber für die Leistungserbringer gar nicht mehr existiert? Da wird es ein paar heftige Konflikte, auch mit anderen Gesetzen geben, was ein gefundenes Fressen für die Juristen wird.

Da nun eigentlich schon fast alles gesagt ist, hier trotzdem noch etwas Negatives: Bis anhin hat jede ergriffene Massnahme im neuen KVG, also auch die erste Teil-Revision, NICHT zu einer Kostensenkung geführt. Im Gegenteil. Es gibt also gar keinen Grund, daran zu glauben, dass die nächste Massnahme, in diesem Fall also die Aufhebung des Kontrahierungszwangs, diese Hürde schaffen würde. Im Gegenteil. Rechenbeispiel unter 1). Und DAS verstehe ich unter wahrer Verantwortung. Eine halbbatzige Lösung ist auch eine Lösung, aber damit ist kein Blumentopf zu gewinnen.

Deshalb kommen nun, hübsch und blumig verpackt, ein paar

Lösungs-Vorschläge:

Ich bin der Überzeugung, dass das neue KVG ein Fiasko darstellt. Im Gegensatz zu vielen Politikern aber glaube ich nicht, dass irgendwelche Revisionen und Pflästerlipolitik daran Wesentliches ändern werden. Nur die Abfassung eines völlig neu überarbeiteten KVG wird uns aus diesem Schlammassel herausführen. Dabei sind aber die Finger auf ganz andere Punkte zu legen, als primär politisch opportun oder leicht zu verkaufen scheint.

So bin ich der Meinung, dass man nicht nur «den Ärzten den Tarif erklären» muss, sondern so manchen anderen Figuren, die sich an unserem Gesundheitswesen gütlich tun, auch. Dazu zählen so einfache Dinge wie die unglaublichen Vorschriften für Anästhesiewagen (als Beispiel), was dazu führt, das die «Kärreli» ein Vielfaches von dem kosten, was dran und drin ist, bloss weil die Hersteller einen Haufen Sicherheiten einbauen müssen und für Zertifikate und anderes Unsummen ausgegeben werden müssen. Wer solche Vorschriften «verbricht», muss Angaben über Finanzierung und Kostenfolgen machen.

Dazu zählt insbesondere aber auch, dass die massive Bevorzugung der Versicherer im Gesundheitswesen aus dem Gesetz wieder entfernt werden muss. Es ist nämlich den Kassen genauso der Tarif zu erklären wie den Leistungserbringern. Solange Verwaltungsräte grosser Kassen (diesmal diejenige, die mit V anfängt) wörtlich erklären können, die Hauptaufgabe einer Kasse sei das Eintreiben von Prämien und Geldern, solange kann kein vernünftiger Bürger das Gebahren der sogenannten Versicherer ernst nehmen.

Trotz aller Meinungsmache in Medien und Politik mit gezielten Aktionen seit bald 20 Jahren ist es noch immer so, dass das Image der Ärzte in der Bevölkerung um einiges besser ist als jenes der kranken Kassen.

Der Auftrag an Herrn Couchepin wäre dann:

Erstens: Warum eigentlich braucht eine Kasse überhaupt einen Verwaltungsrat? Wenn schon, dann müssten diese Verwaltungsräte alle ehrenamtlich arbeiten!

Zweitens: Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?

Hier ist im Gesetz eine Kontrollinstanz der Versicherer zu schaffen.

Wenn ich den täglichen Ärger mit Krankenkassenmitarbeiterinnen und –Mitarbeitern zusammenzähle, die völlig inkompetente Fragen und Forderungen stellen, so wäre

Drittens: Bei den Versicherern eine einheitliche Ausbildung der Kräfte mit einer Prüfung zu fordern und einzuführen. Ausserdem, wie bei uns Ärzten auch, die Absolvierung von jährlich einer genügenden Anzahl von Fort- und Weiterbildungsstunden sowie der Entzug der Arbeitsbewilligung als Krankenkassen-Mitarbeiter, wenn zwei Jahre in Folge diese Fortbildung nicht nachgewiesen werden kann (gilt selbstredend für den Chef selber auch).

Ausserdem empfehlenswert wäre auch noch ein Knigge für vernünftige und anständige Umgangsformen mit Leistungserbringern. (Es scheint intern bei den Kassen nur eine Schulung zu existieren, die da lautet: Ärzte sind grundsätzlich Abzocker und hinterhältige Geschäftlimacher, also gehen Sie auch so mit denen um. Sollten Sie mir jetzt antworten wollen, ich solle mal die Zeugnisse und Briefe bei den Kassen studieren, die Kollegen von mir verfasst hätten, so kann ich nur antworten: Wie man in den Wald ruft, so tönt es heraus!)

Viertens: Auch Krankenkassenmitarbeiter unterstehen den sehr strengen Kriterien im Gesundheitswesen. Auch hier soll also an den Gehältern massiv gespart werden, Überstunden nicht mehr abgegolten, zusätzliche Aufträge und Verantwortung gratis erbracht werden. Selbstverständlich gilt dies auch in der Chefetage. Mehr als 300'000.- Fr. wird keinem Chef einer Krankenkasse zugestanden. Und kommen Sie mir ja nicht mit Arbeitsbelastung und Verantwortung! Sonst komme ich auch mit diesem Argument, und dann sehen die Kässeler ziemlich alt aus, weil ich eindeutig weniger am Ende des Jahres ausweisen kann und sicherlich in punkto Verantwortung und Arbeitsbelastung gleichziehen kann.

Ferner ist in diesem neuen KVG zu verankern, dass eine Behörde, schreibt sie irgendwelche neuen Qualitätskriterien (für Leistungserbringer, Medikamente, Medizinalprodukte, Institutionen etc.) vor, genau festzulegen hat, wer diese Qualitätsanforderungen finanziert. Neue Anordnungen sind der Öffentlichkeit bekannt zu geben und können unter ein fakultatives Referendum gestellt werden.

Fünftens: Ausserdem muss im neuen KVG eine monistische Finanzierung angestrebt werden mit einer völlig anderen Verteilung des (immer zu knappen) Geldes. Forschung (die sein soll und sein muss) sowie Ausbildung müssen separat ausgewiesen und finanziert werden.

Sechstens: Verdeckte Geldflüsse von Pharmafirmen an Kliniken und Forschungsabteilungen sind genau zu erfassen und zu definieren, dann wird auch sichtbar, warum gewisse Medikamente teurer sind als andere und man kann genau definieren, wer welchen Anteil zu bezahlen hat.

Siebtens: Ich bin auch für Generica, ich gebe selber welche ab (SD-Kanton), man darf aber den Spar-Gewinn aus dem Generika-Verkauf nicht überschätzen. Ausserdem ist das Argument der Parallel-Importe auch nur so lange noch eines, solange die EU-Räume wirklich ein niedrigeres BIP als die Schweiz haben. Das wird aber nicht mehr lange so bleiben. Sie werden sich noch an diesen Satz in ein paar Jahren erinnern (mit der Schweiz geht’s nämlich bös hinten der Berg runter, die meisten haben das bloss noch nicht gemerkt und sonnen sich auf ihren eh meist unverdienten Lorbeeren). – Dass Medikamente als solches einen grossen Kostenblock darstellen, ist nichts Neues. Immerhin kann auf der anderen Seite betont werden, dass die Kostensteigerung auf diesem Sektor der Gesamtteuerung immer hinterherhinkt. Das Argument zählt insofern, als man behaupten kann, auch Kleinvieh mache Mist, aber seien Sie vorsichtig: In vielen Statistiken erscheinen die Medikamenten – Umsätze inklusive der OTC-Produkte, die nicht in der KK-Statistik auftauchen.

Achtens: Hingegen müsste im neuen KVG ganz klar definiert werden, wer welche Pflegeanteile in welchen Bereichen zu übernehmen hat. Und auch hier wäre eine monistische Variante mit sekundärem Versicherungsabgleich anzustreben.

Neuntens: Am allerdringendsten aber müsste der Leistungskatalog entrümpelt und vor allem auch der ganze Spitex-Bereich einer neuen Definition und Finanzierung unterzogen werden.

Zehntens: Da die Spitäler insgesamt noch immer den grössten Kostenfaktor ausmachen, ist m.E. ebenfalls im neuen Gesetz explizit festzuhalten, welche Spital- bzw. Betten- und Leistungskapazität pro 1000 Einwohner vorzuhalten ist. Damit ergibt sich dann automatisch eine über die verschiedenen Kantone hinweg klar definierte Anzahl an A-, B- und C-Kliniken (D-Kliniken braucht’s sowieso nicht, und der Wellness-Bereich gehört ohnehin definitiv ausgegliedert!). Dass es zu viele Spitäler gibt, ist nicht das Problem der Ärzte, sondern der Politiker. Immerhin hat die Sanitätsdirektoren-konferenz das Problem erkannt und ein Papier geboren.

Elftens: Ausserdem gehe ich mit vielen einig, dass die Ausbildung der Ärzte geändert werden muss (allerdings muss man Ihnen nicht einfach «den Tarif durchgeben»). Die Frage bleibt, wo das zu regeln ist. Dieses Problem muss wahrscheinlich in einem zweiten Anlauf angegangen werden.

In der zweiten Hälfte der akademischen Karriere müsste sich der Arzt entscheiden, ob er Spitalarzt bleiben will oder in die Praxis gehen möchte. Will er in die Praxis, so wäre ein m.E. mindestens zweijähriges Praxispraktikum angesagt, während dem der Arzt den Unterschied zwischen Machbarem und Wünschbarem genauestens kennen lernt.

Zwölftens: Diese Vorschrift muss dann allerdings ebenfalls für die Patienten gelten. Es ist primär jedem Patienten untersagt, ambulante Strukturen (inklusive Notfallstationen) von Spitälern aufzusuchen. Und die Gate-Keeper-Funktion des Hausarztes wird als sine-qua-non eingeführt, d.h. es ist überhaupt gar nicht mehr möglich, ohne Zuweisung einen Spezialisten aufzusuchen (mit dieser Aussage habe ich als Spezialist überhaupt kein Problem, obwohl ich der Meinung bin, dass gerade z.B. in unsrem Fachbereich (Augenheilkunde) der Patient selber entscheiden kann, bzw. umgekehrt der Hausarzt ohnehin nicht anders kann als überweisen, da ihm Instrumentarium und Fachwissen in aller Regel abgehen). Ich hätte als Spezialist auch kein Problem damit, noch mehr vernetzt zu arbeiten, als wir das ohnehin schon tun. (Im Übrigen funktioniert dieses System nur, wenn der Hausarzt ausgebildet genug ist und auch nicht feige. Die Kosten steigen nämlich durch Anbehandlungen enorm, und dann wird’s dann doch nicht besser und der Patient muss trotzdem zum Spezialisten. Da hätte man ihn gescheiter gleich zum Spezialisten geschickt, der von Anfang an die richtige Therapie einleitet.)

Dreizehntens: Zudem: Jede Art von Zweit-, Dritt- und Xt-Meinung wird nur nach Rücksprache mit dem Hausarzt und dessen Rückversicherung in einem Fachgruppen-Gremium gewährt. – Hier wird Geld zum Fenster rausgeworfen, das nirgends wirklich sauber erfasst ist und ein Schweinegeld kostet (es erscheint dann in der falschen Statistik, z.B. als zusätzliches unnötiges Röntgenbild eines anderen Fachkollegen, obwohl doch schon dreimal das gleiche Organ geröntget wurde etc. etc. (unter Umständen fand aber der dritte Kollege bloss, dass die bisherigen Bilder etwas schlecht zu interpretieren waren)).

Will der Patient trotzdem weiterhin zu jedem Doktor weibeln, zahlt er eine entsprechend höhere Prämie.

Vierzehntens: Unabhängig davon erhalten aber auch Spitalärzte in Zukunft eine bessere Ausbildung über Kosten-/Nutzen-Verhältnisse und lernen nicht nur die Optimierung einer Behandlung, koste es, was es wolle.

Fünfzehntens: Ferner wird endlich allgemein öffentlich kund getan, dass die Erwartungshaltung des Patienten jetzt herabgesetzt werden muss, da gewisse bis anhin einfach selbstverständliche Leistungen schlicht nicht mehr zu haben sind (der bis anhin gültige Schwindel der SP). Die Herabsetzung der Qualität geht mit einer Verbilligung der Prämie einher, aber billiges Gesundheitswesen und gute Qualität ist einfach nicht gleichzeitig zu haben.

Im Weiteren: Als nicht ganz ernstgemeinte Vorschläge könnte man auch noch festlegen, ab welchem Alter keine oder nur noch beschränkte Behandlung angeboten wird, und welche besonders extrem teuren Diagnosen nur noch über Sponsoren behandelt werden können. (Da nämlich hauptsächlich die zunehmende Überalterung zu einer nachweisbaren Kostensteigerung führt).

Meines Erachtens leidet unser Gesundheitswesen unter zwei Hauptproblemen: Erstens: Es ist zwar teuer, aber wir geben 11% unsers Bruttosozialproduktes für die Gesundheit aus, über 13% für unsere Mobilität. Vielleicht müsste man sich also nur Gedanken darüber machen, wie wir es besser finanzieren, weil wir nämlich dieses Gesundheitswesen wollen und auch ein bisschen stolz drauf sind (fragen Sie mal einen Patienten, der im nach WHO-Kriterien besten Gesundheitswesen, nämlich in Italien, in einem Spital war).

Zweitens: Wenn wir uns denn doch einig darüber sind, dass wir sparen wollen oder sollen, so haben wir bis anhin darunter gelitten, dass jeder dem anderen den schwarzen Peter zuschob. Also bitte: Wenn Sie sparen wollen, fangen Sie bei sich selber an! – Ich als Arzt jedenfalls bin seit Jahren damit beschäftigt, überall Kosten zu sparen. Fragen Sie meine Patienten. – Es klappt nur, wenn wirklich ALLE Beteiligten, also Patienten, Leistungserbringer UND Versicherer Abstriche machen.

Für alle Leistungen, die ausserhalb eines eng begrenzten, auf das allernötigste beschränkten Spektrums (z.B.: die 100 wichtigsten Medikamente. Diese Liste gibt es bereits) erbracht werden, und für die man sich trotzdem versichern lassen will, wird wieder eine Zusatzversicherungsmöglichkeit («Halbprivat- oder Privat») geschaffen, die aber, weil es ja im öffentlichen Interesse steht, nicht dem VVG sondern einer anderen Versicherungskategorie (ev. neu zu kreieren) unterstellt werden sollte, wo es jedenfalls möglich sein sollte, einen kollektiven Versicherungscharakter zu realisieren, damit alternde Menschen nicht dafür bestraft werden (wie aktuell leider der Fall).

Als unterschiedliche Versicherungsprodukte könnte man sich ohnehin eine Art «Light»-Variante vorstellen, in der man lediglich den Spitalbereich versichert und ALLE ambulanten Dienste selber bezahlt. Dies würde aber bedeuten, dass man das Obligatorium aus dem KVG herausnehmen muss (was ich ohnehin befürworte).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zeigen, dass wir Ärzte nicht immer nur jammern, sondern durchaus kooperationbereit sind und vor allem auch Ideen haben. Wir sind es aber müde, immer als die «Böölimänner» der Nation hingestellt zu werden.

Wie Sie sicher festgestellt haben, schreibe ich kein Wort über Tarmed. Das Geschwür ist eine Todgeburt, es wird nie das halten, was sich alle davon versprechen, weil es alle diese Vorstellungen gar nicht erfüllen kann. Unter anderen Voraussetzungen könnten aber die guten Ansätze des Tarifmodells weiterverwendet werden.

– – –

1In Argumentationen vor allem von Seiten der Versicherer wird immer wieder ausgeführt, die freie Arztwahl sei ein Mythos und die meisten Patienten könnten gar nicht beurteilen oder frei wählen, welche Qualitäten ein Arzt habe, sie gingen halt meistens zum nächstliegenden. Dazu drei wichtige Gegenargumente:

  1. Wenn das wirklich stimmen würde, dann gäbe es weniger Arztwechsel, weniger Zweit- und Drittmeinungen bei Spezialärzten und anderen Ärzten. Gerade die freie Arztwahl garantiert, dass sich jeder «Leistungserbringer» optimal Mühe geben muss, weil ihm sonst die Patienten davonlaufen.
  2. Wenn der Patient schon nicht beurteilen kann, ob ein Arzt gut «wirtschaftet» oder nicht (das wäre ja dann auch noch zu definieren, was das genau heisst), so kann dies mit 100%iger Sicherheit der Versicherer noch viel weniger. Aufgrund welcher Entscheidungskriterien soll eine Kasse das tun? Aufgrund ihrer eigenen, sowieso nie korrekten Bilanzen? – Wenn ich in meiner täglichen Arbeit sehe, mit welch inkompetenten Fragen und administrativem Nonsens mich die KrankenkassenmitarbeiterInnen belästigen, so zweifle ich sehr am Urteilsvermögen auch der oberen Etagen. Nur ein Beispiel: Bei einer bestimmten Kasse hat ein Arzt immer weit überdurchschnittliche Rechnungen. Die Kasse macht schliesslich eine Rückforderung. Eine Analyse der aufgebotenen Paritätischen Versicherungs-Kommission zeigt schliesslich, dass dieser Arzt in keiner Weise übermarcht, sondern dummer- oder zufälligerweise gerade bei dieser Kasse eine Reihe von aufwändigen Patienten versichert waren, welche auch bei einem anderen Arzt eine überdurchschnittliche Anzahl von Abklärungen und teuren Therapien erhalten hätten. – Wenn Sie nun argumentieren, dass die KVG-Revision für solche Fälle ja Ausnahmen vorsieht, dann muss das Gesetz aber gleichzeitig definieren, wer die immense Flut an Einsprachen, Eingaben, Rückweisungen, erneuten Rückforderungen, juristischen Verwicklungen etc. machen soll (es sind nämlich eigentlich im Gesundheitswesen alle voll beschäftigt, der Arzt, der Versicherer und vor allem auch der Patient muss so etwas ohne Kostenfolge an eine Fachperson delegieren können) und vor allem auch, wer das dann finanzieren soll oder aus welchem Topf dieses Geld nun schon wieder kommen soll. – Der Arzt wird keinesfalls einen Rechtsanwalt bezahlen, wenn er im Recht ist. Die Krankenkassen würden sich hüten, zu viele nicht ganz so eindeutige Abzocker zu streichen, weil sie die Folgekosten scheuen würden, usf. Und falls doch, bezahlt die Zeche dann wieder der arme kleine Prämienzahler, der sich von seiner Krankenkasse abgezockt fühlt
  3. Überall wird der freie Markt oder eine Öffnung propagiert («letzte Meile» in der Telekommunikation, Strommarkt), jedenfalls der privaten Initiative mehr Raum gelassen, um die Preise runterzukriegen. Nur im Gesundheitswesen soll eine ständig vermehrte Reglementierung und immer neue staatliche Eingriffe zu einer Verbilligung führen. Wo liegt da die Logik?

Noch etwas wegen der Rechnungsfehlbeträge: Es wird sicher manchmal irgendwo etwas falsch zu viel verrechnet. Jedoch nicht immer mit Absicht. Aus meiner eigenen Erfahrung weiss ich aber auch, dass zu wenig verrechnet wird. Vor Jahren habe ich in meiner Praxis bei internen Kontrollen einen Jahresverlust von -zigtausend Franken wegen falscher oder nicht erfolgter Leistungserfassung festgestellt. Ich weiss auch von Kliniken, die über Monate oder sogar Jahre nicht mehr eintreibbare Hunderttausende von Franken nicht verrechnet haben. Diese Fehlbeträge müssten mit obigen falschen Rechnungen verrechnet werden!

Ausserdem hat eine genaue Analyse der «sogenannten falschen hohen Rechnungsbeträge» gezeigt, dass die Mehrheit des Fehlbetrages (z.B. bei der CSS-Analyse) schlicht dadurch zustandekam, dass die Rechnung an die falsche KK oder an die KK statt an die IV (etc.) gestellt wurde! Dies lässt sich aber leider nicht werbewirksam vermarkten.

Emmenbrücke und Luzern, 24.08.2004 © Dr. Dietmar Thumm