Praxis Dr. med. Dietmar ThummPraxis Dr. med. Dietmar Thumm VZA Vereinigung Zentralschweizer Augenärzte
 
 

Information zum neuen Ärztetarif

Wie Sie sicher inzwischen wissen, ist seit dem 1.1.04 der neue Arzttarif TARMED in Kraft getreten. Zweck dieses neuen Tarifwerks war es, die intellektuellen Leistungen auf- und die technischen Leistungen etwas abzuwerten. Das neue Regelwerk ist aber deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Dies hat nun zur Folge, dass die nicht-technischen Leistungen wie zum Beispiel Konsultation und Brillenverordnung einen deutlichen Teuerungsschub erfahren haben. Andererseits sind Operationen und Laserbehandlungen massiv abgewertet geworden. Dies führt dazu, dass Grau- und Grünstaroperationen nur noch knapp kostendeckend durchgeführt werden können. Für gewisse Laserbehandlungen, die wir bisher in der Arztpraxis anbieten konnten, müssen wir Sie in Zukunft an die Augenklinik des Kantonsspitals Luzern überweisen, da diese Eingriffe nicht mehr betriebswirtschaftlich kostendeckend durchgeführt werden können. Dies gilt auch für andere Eingriffe wie z.B. gewisse Lidoperationen, Flügelfellentfernungen u.a.m.

Die von den Krankenkassen eingesparten Kosten müssen dafür vom Steuerzahler für das sogenannte öffentliche Gesundheitswesen aufgebracht werden.

Die Leidtragenden dieses Systems sind dabei die Patienten, die längere Anfahrtswege und Wartezeiten (im Spital) in Kauf nehmen müssen, und die privaten Anbieter, die wichtige, für eine optimale medizinische Betreuung nötige Behandlung nicht mehr anbieten können.

Bedauernswert ist dabei, dass diese Verschlechterung der Leistung keine Gesundheitskosten reduziert, die Kosten werden lediglich von der Krankenkasse auf den Steuerzahler umgelagert.

Ein weiterer Negativpunkt dieses Tarifvertrages ist die Verschlechterung des Datenschutzes für den Patienten. Mit dem neuen einheitlichen Rechnungsformular erhält der Versicherer neben Personalien und weiteren administrativen Daten systematisch ausführliche Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten. Gemäss dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten verstösst die systematisch Weitergabe einer Leistungsabrechnung mit solchen Details gegen das im Datenschutz verankerte Verhältnismässigkeitsprinzip. Trotzdem sind wir dazu gezwungen, bis auf weiteres mit diesem Formular abzurechnen.

Es ist uns klar, dass die Weitergabe von augenärztliche Diagnosen nicht so brisant ist wie diejenige von psychiatrischen. Trotzdem sind wir bestrebt den Krankenkassen nur die minimalsten Informationen weiterzugeben, da diese nicht wie bisher nur noch dem Vertrauensarzt sondern allen Administrativpersonen zugänglich sind.

Ausserdem ist es unser erklärtes Ziel allen Patienten im Rahmen des momentan Möglichen eine optimale Betreuung in der Praxis und der Augentagesklinik anbieten zu können.

Ferner machen wir Sie darauf aufmerksam, dass der Tarif kein definitiv gültiges Werk darstellt. Fast jede Woche werden von irgendwelchen Kommissionen und Gremien Änderungen vorgenommen. – Es gibt also keine Garantie dafür, dass die Krankenkasse alle verrechneten Leistungen tatsächlich bezahlt. Wir können auch keine optimale Information garantieren, da es gut möglich ist, dass zwischen Konsultation und Rechnungsstellung oder zwischen Rechnungsstellungsdatum und Datum der Verarbeitung der Rechnung bei der Krankenkasse wieder eine Änderung eingetreten ist.

Richtige und wichtige diagnostische und therapeutische Massnahmen werden wir aber aus ethischen Gründen weiterhin durchführen oder organisieren, um Sie optimal betreuen zu können. Für die gesundheitspolitischen Katastrophen, welche im Hintergrund ablaufen, sind wir nicht verantwortlich. Wir können also nichts dafür, wenn z.B. ein Fremdkörper im Auge nicht mehr als akuter Notfall gilt, wie dies kürzlich beschlossen wurde.

Und noch etwas: Die Augenärzte haben den Tarif- und Rahmenvertrag nur unter der Bedingung unterzeichnet, dass die von uns bereits vor Jahren angegebenen Korrekturen und erkannten Missstände durchgeführt bzw. geändert werden. Da dies nicht geschehen ist und der Tarif in unveränderter fehlerhafter Form verwendet werden muss, arbeiten wir eigentlich in einem vertragsfreien Zustand. Die juristischen Konsequenzen daraus sind niemandem wirklich verständlich oder klar. Vielleicht ist schon seit Monaten alles, was wir machen, eigentlich illegal?

Sollten Sie über den nun via Hintertüre eingeleiteten Abbau im Gesundheitswesen verärgert oder ungehalten sein, was verständlich wäre, so haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Faust im Sack
  • Patientenorganisation
  • Briefe an: Tageszeitung, Beobachter etc., Gesundheitsdirektion, Krankenkasse, FMH, Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), Bundesrat (Couchepin)
  • Weiteren Abbau verhindern durch Ablehnung entsprechender Initiativen und Gesetzesänderungen (wird alles kommen!)

Weitere nicht ganz ernst gemeinte Vorschläge:

  • Ins Ausland gehen in der unbegründeten Hoffnung, dass dort alles besser ist
  • Den Arzt wechseln, solange Sie noch zu einem gehen können, der sich vom System ausnützen lässt und der Ihnen den bisherigen Service anbietet, bis er bankrott ist

© DDT / Februar 04