Praxis Dr. med. Dietmar ThummPraxis Dr. med. Dietmar Thumm VZA Vereinigung Zentralschweizer Augenärzte
 
 

Sind die Ärzte alles Abzocker
und stellen falsche Rechnungen
im Betrag von 100ten Millionen?

Gerade rechtzeitig zur Debatte über Kontrahierungszwang und Neuerungen im KVG lancieren die Krankenkasse eine erneute Medienkampagne gegen die Leistungserbringer im Gesundheitswesen (was für ein Wort! Schliesslich sind das alles Menschen, die in Spitälern, Arztpraxen, Physiotherapie-Instituten und Labors für das Wohl eines jeden Patienten sorgen!).

Angeblich werden falsche Rechnungen in Millionenhöhe gestellt, welche das Gesundheitswesen unnötig belasten.

Dazu einige wesentliche Hinweise:

Erstens passieren Fehler, wo gearbeitet wird. Die Kassen bezahlen ja auch Rechnungen nicht, die sie eigentlich müssten, stellen verspätete und falsche Prämienrechnungen und so fort. Dies entspricht nur dem Herumschieben eines schwarzen Peters und nützt niemandem etwas.

Zweitens: Gerade WEIL Fehler passieren, sind alle gehalten, die Rechnungen zu überprüfen. Im Kanton Luzern (wie in vielen anderen Kantonen) erhält in der ambulanten Medizin deshalb der Patient die Rechnung, damit er die erbrachten Leistungen auf ihre Korrektheit überprüfen kann (war ich zu diesem Zeitpunkt in der Praxis? Hat der Doktor ein Röntgenbild gemacht und Blut abgenommen? Wurde ein EKG gemacht, war eine Physiotherapie vorgesehen usw.). Es versteht sich von selbst, dass ein Patient nicht alle medizinischen Ausdrücke verstehen kann, die auf einer Rechnung aufgeführt sind, er kann aber im Zweifelsfall auch nachfragen. Er kann auch sehr wohl überprüfen, ob die Daten stimmen (weil ja gemäss Angaben der Krankenkassen Rechnungen für gar nie erbrachte Leistungen gestellt werden) und ob z.B. die Anzahl und die Namen der abgegeben Medikamente übereinstimmen.

Drittens: Nebst dieser Massnahme wird die Rechnung wie erwähnt von den Kassen (und Versicherungen) noch einmal überprüft (z.B. doppelt verrechnete Untersuchungen, Positionen, die der Arzt gar nicht verrechnen darf oder kann (z.B. „Anfertigung eines Beingipses“ in der Rechnung eines Augenarztes), übertrieben viele Kontrollen etc.). Im Zweifelsfalle muss der Arzt seine Rechnung begründen.

Viertens: Dies führt dazu, dass die Mehrkosten in Wahrheit gar nicht anfallen, weil eben die Rechnungen kontrolliert werden. Falsche Rechnungen werden zurückgewiesen und nicht bezahlt. Ärzte, die über Jahre hinweg massiv teurer behandeln als vergleichbare Kollegen im gleichen Fachgebiet, und diese Mehrkosten nicht begründen können, müssen Regressforderungen der Krankenkassen gewärtigen. Diese Ärzte verdienen also nicht wirklich mehr, sie müssen die Mehreinnahmen wieder zurückzahlen.

Fünftens: – Hier folgt eine wichtige Anmerkung: Die Krankenkassen fordern nach Jahren zuviel bezahlte Honorare zurück. In Kantonen, in denen der Tiers payant gilt,( das heisst, der Patient bezahlt die Rechnung und erhält später den Krankenkassenanteil von der Kasse zurück) hätte der Patient ebenfalls Anrecht auf eine entsprechende Rückzahlung. Gibt es in der Zentralschweiz irgendeinen Patienten, der schon mal eine Rückzahlung von der Krankenkasse erhalten hätte??? – Hier verdienen sich die Krankenkassen eine goldene Nase in Millionenhöhe und zahlen Gelder nicht zurück, die den Patienten zustehen würden!!

Sechstens: Wie oben schon erwähnt: Fehler passieren. Das bedeutet jedoch nicht nur, dass zu viel in Rechnung gestellt wird, sondern manchmal auch zu wenig. Darüber beschweren sich die Krankenkassen natürlich in keiner Weise. Es führt aber dazu, dass der von den Kassen angegebene Fehlbetrag niemals stimmen kann, denn was einerseits zu viel in Rechnung gestellt wird, fehlt unter Umständen an anderen Orten. Aus meiner eigenen Praxis weiss ich, dass jährlich Medikamente im Betrag von mehreren Tausend Franken nicht verrechnet werden, weil schlicht vergessen wurde, in der Krankengeschichte die Abgabe des Medikamentes entsprechend zu notieren. Nur ehrliche Patienten machen manchmal darauf aufmerksam, dass Ihnen ein Medikament abgegeben wurde, das nicht auf der Rechnung erscheint. – Umgekehrt ist viel häufiger: Wenn ein Medikament in der Rechnung aufgeführt wird, das nicht abgegeben wurde, ist die Reklamation garantiert (und natürlich auch berechtigt).

Der langen Ausführung kurzer Sinn: Die von den Krankenkassen angegebenen ungerechtfertigt verdienten Gelder in Millionenhöhe entpuppen sich als Reklametrick und faule Luftblase. Dass falsche Rechnungen vorkommen, wird nicht in Zweifel gezogen, dass damit aber ungerechtfertigt viel Geld verdient wird, stimmt schlicht nicht.