Praxis Dr. med. Dietmar ThummPraxis Dr. med. Dietmar Thumm VZA Vereinigung Zentralschweizer Augenärzte
 
 

Bemerkungen zur Aufhebung
des Kontrahierungszwanges

Was genau ist eigentlich geplant?

Der Kontrahierungszwang beruht auf der Tatsache, dass ein Arzt, wenn er vom Kanton eine Praxisbewilligung erhält und Mitglied der Kantonalen Ärztegesellschaft wird, automatisch am Vertrag zwischen der Kantonalen Ärztegesellschaft und dem Kantonalen Krankenkassen-Verband teil hat.

Die vorberatende Kommission des Ständerates hatte nun die Idee, diesen Kontrahierungszwang aufzuheben, da es den Krankenkassen ermöglichen würde, unwirtschaftlich praktizierenden Ärzten keinen Vertrag anzubieten, umgekehrt müssten allerdings die Krankenkassen mit den meisten Ärzten Einzelverträge abschliessen, was den Verwaltungsaufwand keinesfalls verringert.

Es erscheint primär unlogisch, Kosten sparen zu wollen in einem Sektor, der schon stark spart.

Das Sparpotential wird mit bis zu 30% angegeben, dabei machen die ambulanten Kosten der Ärzte im Gesundheitswesen gerade mal 20% der Gesamtkosten aus. Selbst wenn wir ein paar schwarze Schafe eliminieren könnten, bleiben über 85% der praktizierenden Ärzte übrig. Wo liegt also das Sparpotential? Die Ständerats-Kommission rechnet gar damit, dass nur mit etwa 3% der Ärzte keine Verträge mehr abgeschlossen werden. Wo da die 30% Sparpotential noch herkommen sollen, bleibt ein Rätsel.

Im übrigen scheint es sehr merkwürdig, dass Krankenkassen, die auch sonst Probleme mit ihrer Verwaltung und korrekter Rechnungsprüfung haben, entscheiden sollen, mit welchen Ärzten sie Verträge abschliessen wollen und mit welchen nicht. – Abgesehen von den strittigen rechtlichen Voraussetzungen sind die Krankenkassen gar nicht in der Lage, die medizinischen Kriterien, ob ein Arzt den Anforderungen genügt (sogenannte wirtschaftliche Praxisführung) festzulegen oder zu kontrollieren. Es besteht also die Gefahr, dass die Aufhebung des Kontrahierungszwanges zu einer recht willkürlichen Ausgrenzung von praktizierenden Ärzten führen wird.

Die Aufhebung des Kontrahierungszwanges wäre ein politischer Eingriff, welcher die Garantie der Kantone für eine gerechte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung aufheben würde und die Behandlung von Kranken nur noch dem wirtschaftlichen Diktat unterwerfen würde. Und dies gegenüber einer Institution, die bis anhin nicht beweisen konnte, dass sie wirtschaftlich arbeiten kann, den Krankenkassen.


 

Anmerkungen

Wie würden Sie als Patient reagieren, wenn Sie eines Tages nicht mehr zum Arzt Ihres Vertrauens (z.B. Ihrem bisherigen Hausarzt) gehen könnten, weil Ihre Krankenkasse keinen Vertrag mit diesem Arzt hat? Sie hätten nur die Wahl, zu einem Arzt zu wechseln, der der Kasse genehm ist (weil er billig genug wirtschaftet, ob auch immer medizinisch korrekt, kann sie ja nicht beurteilen), oder Sie bezahlen in Zukunft die Rechnungen selber, trotz einer happigen Krankenkassenprämie.